Verbot der von Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten Taschengeleite in der Herrschaft Eppstein, 1766-1767

HHStAW 331 Nr. 173  
Laufzeit / Datum
1766-1767
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Verbot der von Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten Taschengeleite

Enthält u.a.

  • Mehrere Vernehmungen des Judenvorstehers Mayer wegen der in Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten, bei der Mainzer Judengemeinde jährlich zu lösenden Taschengeleite sowie Stellungnahmen des Amtes Wallau
  • Verbot der Lösung von Taschengeleiten für hessen-darmstädtische Schutzjuden aufgrund der von Kurmainz beschlossenen Wiedereinführung des gewöhnlichen Leibzolls wahlweise neben den Taschengeleiten

Darin auch

  • Text eines Taschengeleits für das kurmainzische Gebiet mit Ausnahme von Erfurt und Eichsfeld (Abschrift)

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 331 Nr. 173.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verbot der von Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten Taschengeleite in der Herrschaft Eppstein, 1766-1767“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11684_verbot-der-von-kurmainz-anstelle-des-leibzolls-eingefuehrten-taschengeleite-in-der-herrschaft-eppstein-1766-1767> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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