Verbot der von Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten Taschengeleite in der Herrschaft Eppstein, 1766-1767
Stückangaben
Regest
Verbot der von Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten Taschengeleite
Enthält u.a.
- Mehrere Vernehmungen des Judenvorstehers Mayer wegen der in Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten, bei der Mainzer Judengemeinde jährlich zu lösenden Taschengeleite sowie Stellungnahmen des Amtes Wallau
- Verbot der Lösung von Taschengeleiten für hessen-darmstädtische Schutzjuden aufgrund der von Kurmainz beschlossenen Wiedereinführung des gewöhnlichen Leibzolls wahlweise neben den Taschengeleiten
Darin auch
- Text eines Taschengeleits für das kurmainzische Gebiet mit Ausnahme von Erfurt und Eichsfeld (Abschrift)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 331 Nr. 173.
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot der von Kurmainz anstelle des Leibzolls eingeführten Taschengeleite in der Herrschaft Eppstein, 1766-1767“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11684_verbot-der-von-kurmainz-anstelle-des-leibzolls-eingefuehrten-taschengeleite-in-der-herrschaft-eppstein-1766-1767> (aufgerufen am 25.11.2025)
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