Missbrauch von Taschenbriefen, 1653-1729

HHStAW 330 Nr. XIV c 3  
Laufzeit / Datum
1653-1729
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Mißbrauch von Taschenbriefen

Enthält u.a.

  • Mehrfach verschärfte Kontrollvorschriften für die Zöllner wegen vorgefallenen Mißbrauchs von Taschenbriefen, 1653-1729
  • Aufhebung aller Taschen- und Freibriefe fremdherrischer Juden in Kurmainz, ausgenommen die der Hofjuden und Münzlieferanten Isaak und Löw zur Kandten sowie des Abraham „Zum gulden Böhren“, 1690 (Druck)
  • Zwei Verordnungen über Nichtanerkennung der von den Unterhändlern des kaiserlichen Hoffaktors Oppenheimer und anderer Agenten beanspruchten Leibzollfreiheit, vor allem auch wegen deren übermäßigen Getreide- und Proviantaufkaufs, 1703 (Druck)

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 330 Nr. XIV c 3.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Missbrauch von Taschenbriefen, 1653-1729“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11614_missbrauch-von-taschenbriefen-1653-1729> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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