Testament des Ritters Philipp von Geroldstein mit Einkünften aus einem Hof bei Ockenheim, der einem Juden gehört hatte, 1405
Stückangaben
Regest
Die Testamentvollstrecker des verstorbenen Ritters Philipp von Geroldstein vollziehen dessen letztwillige Bestimmungen zur Stiftung eines Altars in der Kapelle zu Haneck, wozu auch die Einkünfte eines Hofes zu Ockenheim, den der Stifter von dem Juden Kußel erworben hat, gehören.
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 22 Nr. U 1332.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Testament des Ritters Philipp von Geroldstein mit Einkünften aus einem Hof bei Ockenheim, der einem Juden gehört hatte, 1405“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11014_testament-des-ritters-philipp-von-geroldstein-mit-einkuenften-aus-einem-hof-bei-ockenheim-der-einem-juden-gehoert-hatte-1405> (aufgerufen am 28.11.2025)
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