Religionslehrerbesoldung und Abhaltung von Privatgottesdiensten in den Kultusgemeinden Nastätten und Holzhausen, 1868-1878

HHStAW 405 Nr. 1559  
Laufzeit / Datum
1868-1878
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Zuschüsse aus dem Zentralkultusfonds zum Gehalt des für die Kultusgemeinden Nastätten (mit Buch und Obertiefenbach) und Holzhausen zuständigen Religionslehrers in Nastätten; Beitreibung von Steuer-, Opfer- und Standgeldern sowie Abhaltung von Privatgottesdiensten und -andachten in der Kultusgemeinde Holzhausen

Enthält u.a.

  • Anstellung von israelitischen Religionslehrern aus dem Ausland wegen großen Mangels an einheimischen Lehrern
  • Erlaubnis von häuslichen Andachten und Privatgottesdiensten aufgrund der preußischen Verfassung nach einer Beschwerde des Holzhausener Kultusvorstehers wegen Abhaltung von Privatgottesdiensten in Wirtshaus des Gemeindemitgliedes Bär Hirschberger

Darin auch

  • Vakanz der Religionslehrerstelle in Ruppertshofen und Miehlen 1872/73 (nur Hinweis)

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 405 Nr. 1559.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Religionslehrerbesoldung und Abhaltung von Privatgottesdiensten in den Kultusgemeinden Nastätten und Holzhausen, 1868-1878“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10448_religionslehrerbesoldung-und-abhaltung-von-privatgottesdiensten-in-den-kultusgemeinden-nastaetten-und-holzhausen-1868-1878> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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