Änderung der Landesverfassung nach Volksabstimmung

 
Bezugsort(e)
Land Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

In Hessen findet eine Volksabstimmung über eine Änderung der Hessischen Verfassung statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 33,8 Prozent der Wahlberechtigten stimmen 739.947 mit Ja und 203.804 mit Nein. Dadurch werden folgende Änderungen der Verfassung wirksam:

  • Die Bestimmung, nach der die Mitglieder des Hessischen Landtags nach dem Verhältniswahlrecht zu wählen sind, wird gestrichen. Dadurch wird der Weg zu einem neuen Wahlgesetz frei. Nach dem Willen der Regierungsfraktionen soll dabei ein relatives Mehrheitswahlrecht eingeführt werden.
  • Das Wahlrecht zu den Gemeinde- und Gemeindeverbandswahlen muss nicht mehr dem Landtagswahlrecht entsprechen.
  • Nach dem bisherigen Wortlaut der Verfassung darf das Wahlgesetz nur die Bestimmung enthalten, dass eine Wählergruppe mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreichen muss, um im Hessischen Landtag vertreten zu sein. Nun darf in Zukunft ein Wahlgesetz den Wählergruppen auch andere Erfordernisse vorschreiben.

  • (OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Änderung der Landesverfassung nach Volksabstimmung, 9. Juli 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/974_aenderung-der-landesverfassung-nach-volksabstimmung_aenderung-der-landesverfassung-nach-volksabstimmung> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/974_aenderung-der-landesverfassung-nach-volksabstimmung