Urteile im Euthanasie-Prozess in Frankfurt
Ereignis
Was geschah
Das Landgericht Frankfurt am Main spricht die Urteile im dritten „Euthanasie“-Prozess gegen 26 Ärzte und Mitarbeiter der „Tötungsanstalt“ Hadamar. Gegen den früheren Anstaltsdirektor Dr. Adolf Wahlmann (1876–1956) und den ehemaligen leitenden Arzt Dr. Hans Bodo Gorgaß (1909–1993) ergeht wegen Mordes in 900 bzw. 1.000 Fällen die Todesstrafe. Neun weitere Angeklagte – darunter Schwestern und Pfleger – werden für schuldig befunden und verurteilt.
Der erste Euthanasie-Prozess wegen der in Hadamar verübten Anstaltsmorde war bereits im Oktober 1945 durchgeführt worden.
(OV / CP)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Eiler, Hessen – eine starke Geschichte, Wiesbaden 2005, S. 19
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 413
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Adolf Wahlmann (eingesehen am 21.3.2022)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Urteile im Euthanasie-Prozess in Frankfurt, 21. März 1947“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/927_urteile-im-euthanasie-prozess-in-frankfurt> (aufgerufen am 26.11.2025)
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