Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung

 
Bezugsort(e)
Frankfurt am Main · Fulda
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war die erste reichsweite Wahl, die nach Ausrufung der Republik am 9. November 1918 stattfand. Gegenüber den vorherigen Reichstagswahlen gab zahlreiche Neuerungen. Erstmals kam ein einheitliches Wahlsystem zur Anwendung, mit dem auch Frauen das Wahlrecht erhielten. Zudem wurde das Mindestalter auf 20 Jahre herabgesetzt. Neu war ebenfalls, dass Soldaten und Empfänger von Armenunterstützung wählen durften sowie Deutsch-Österreicher, die in Deutschland lebten. Entsprechend hoch war der Anteil der Erstwähler mit ungefähr 50 Prozent. In Frankfurt hatte sich die Zahl der Wahlberechtigten mehr als verdreifacht. Die Wahlbeteiligung lag bei 83 Prozent. Zeitungen veröffentlichten zahlreiche Artikel und Anzeigen mit „Anleitungen“ wie der Wahlvorgang vonstattengehen sollte. Die Stimmzettel mussten die Wählerinnen und Wähler selbst mitbringen. Dabei hatten sie die Wahl zwischen vorgedruckten Stimmzetteln, die die Parteien zur Verfügung stellten, oder sie konnten den Namen des Kandidaten oder der Kandidatin auf ein Stück weißes Papier schreiben. Der Tag der Wahl verlief ruhig und ohne Störungen, die befürchteten Ausschreitungen von Seiten der Spartakisten blieben aus. Allerdings kam es vereinzelt zu Problemen, weil die Wählerlisten nicht auf dem neuesten Stand waren.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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