Wahl zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen

 
Bezugsort(e)
Darmstadt
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Neben der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 fanden zu Beginn des Jahres 1919 im gesamten Reich Landtagswahlen statt. Am 26. Januar wurden die Wahlen im Volksstaat Hessen sowie in Preußen abgehalten, am 9. März im Freistaat Waldeck. Wie für die Wahlen zur Nationalversammlung, galt auch für die Landtagswahlen ein neues Wahlrecht. Das am 3. Dezember 1918 erlassene Wahlgesetz für den Volksstaat Hessen sah vor, dass „alle Männer und Frauen einschließlich der Personen des Soldatenstandes“ stimmberechtigt waren. Damit hatten Frauen erstmals das Recht, die 70 Mitglieder der Kammer zu wählen. Außerdem wurde das Alter der Wahlberechtigten auf 20 Jahre gesenkt. An den Wahlen durfte teilnehmen, wer in Hessen wohnte. Die im Gesetzentwurf enthaltene Beschränkung auf hessische Staatsangehörige wurde ebenso nicht umgesetzt wie die ursprünglich angedachte Wahlpflicht. Die Sozialdemokraten gingen als Sieger der Wahl hervor. Die gewählten Mitglieder der Volkskammer legen nach langwierigen Verhandlungen erst am 19. Dezember 1919 einen Verfassungsentwurf vor.
(OV/StF)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wahl zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen, 26. Januar 1919“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7688_wahl-zur-verfassunggebenden-volkskammer-der-republik-hessen> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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