Waffenstillstand zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen
Ereignis
Was geschah
Der Waffenstillstand wurde zwischen dem Oberbefehlshaber der preußischen Main-Armee General Edwin von Manteuffel (1809–1885) und dem Bevollmächtigten des Großherzogtums Major von Lynker am 1. August 1866 in Eisingen bei Würzburg geschlossen und mündete in den Friedensvertrag vom 3. September 1866. Bekannt gegeben wurden die Bestimmungen der Öffentlichkeit fünf Tage später in der Darmstädter Zeitung.
Zunächst war ein Waffenstillstand für die Dauer von drei Wochen geschlossen worden, der vom 2. bis zum 22. August 1866 dauern sollte. Festgelegt waren beispielsweise die Wege, auf denen die großherzoglichen Truppen wieder in das eigene Territorium zurückkehren sollten. Die preußischen Truppen und ihre Verbündeten verpflichteten sich hingegen, in den von ihnen besetzten Landesteilen weder Kontribution zu erheben noch privates Eigentum zu beschlagnahmen. Im Gegenzug waren diese Gebiete allerdings verpflichtet, die Truppen entsprechend zu verpflegen. Desweiteren hatten die noch in der Festung in Mainz stehenden großherzoglichen Truppen diese bis zum 8. August zu räumen.
(CS)
Bezugsrahmen
Quellen
Vorschau
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz, Peter Fleck und Fritz Kallenberg: Großherzogtum Hessen (1800) 1806–1918, in: Handbuch der hessischen Geschichte, Bd 4, 2, Marburg 2003, S. 673–884.
- Wikipedia: Großherzogtum Hessen (eingesehen am 26.11.2024)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Waffenstillstand zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen, 1. August 1866“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7687_waffenstillstand-zwischen-dem-grossherzogtum-hessen-und-preussen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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