Ereignis

Was geschah

Die Wahlen zum Reichstag fanden nach den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes von 1869 statt. Ursprünglich für den Reichstag des Norddeutschen Bundes geschaffen, wurden die Bestimmungen für das Deutsche Reich übernommen. Es galt ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für Männer über 25 Jahren, unabhängig von Stand oder Religion. Frauen waren nicht wahlberechtigt, sie durften bis 1908 nicht einmal politischen Vereinen beitreten oder an politischen Versammlungen teilnehmen. Aber auch bei den Männern gab es Einschränkungen. Von der Wahl ausgeschlossen waren Soldaten im aktiven Dienst, Personen die unter Vormundschaft standen, sich im Konkursverfahren befanden oder öffentliche Armenunterstützung erhielten.
Da es in Deutschland eine Meldepflicht gab, waren die einzelnen Gemeinden für die Erstellung des Wählerverzeichnisses zuständig. Die Wählerlisten lagen öffentlich aus, so dass die Wahlberechtigten kontrollieren konnten, ob sie in die Liste aufgenommen wurden. Gewählt wurde in dem Wahlbezirk, in dem der Wähler wohnte. Mehrere Wahlbezirke bildeten einen Wahlkreis. Die Wahlkreise sollten ursprünglich die gleiche Einwohnerzahl haben. Da es jedoch bis 1918 keine Anpassung an die steigenden Bevölkerungszahlen erfolgte, führte das dazu, dass sich die Größe der Wahlkreise sehr unterschiedlich entwickelte. In den Städten, in denen die Bevölkerung deutlich stärker als auf dem Land wuchs, benötigte ein Kandidat deshalb deutlich mehr Stimmen für den Einzug in den Reichstag als in den bevölkerungsschwächeren ländlichen Gebieten.
Gewählt wurde ein Direktkandidat für den Wahlkreis. Erreichte ein Kandidat nicht die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Stimmen, kam es zu einer Stichwahl. Die Wahlen waren geheim, es gab jedoch weder Wahlkabinen noch vorgedruckte Stimmzettel. Die Wähler mussten den Namen des Kandidaten auf ein weißes Stück Papier schreiben oder erhielten von den einzelnen Parteien gedruckte Stimmzettel. Die gewählten Kandidaten erhielten für ihre Arbeit im Reichstag keine Aufwandsentschädigung, Diäten für Abgeordnete wurden erst 1906 eingeführt. Bis dahin mussten die Abgeordneten aus eigener finanzieller Kraft in der Lage sein, den Aufenthalt in Berlin zu finanzieren.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Reichstagswahlen, 1871-1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7625_reichstagswahlen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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