Ereignis
Was geschah
Mit dem sogenannten Sozialistengesetz, dem „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das im Oktober 1878 im Kraft trat, wurden Vereine, Versammlungen und Druckschriften verboten, „welche durch sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken.“
Reichskanzler Otto von Bismarck (1815–1898) sah die Sozialdemokraten als Bedrohung für den Staat an und hoffte, mit dem Verbot die Bewegung nachhaltig zu schwächen. Für die Durchsetzung des Gesetzes waren die Polizeibehörden zuständig, die in der Folge alle Aktivitäten der Sozialdemokraten streng überwachten. Ein Bericht des Wiesbadener Polizeikommissars Bernhard Gustav Bochwitz zeigt, wie engmaschig die Überwachungen erfolgten, aber auch, wie die Verbote immer wieder umgangen wurden.
(StF)
Bezugsrahmen
Nachweise
Weiterführende Informationen
- [Polizeibericht über eine Versammlung der Sozialdemokraten im Oktober 1884 in Wiesbaden]
- Wikipedia: Sozialistengesetz (eingesehen am 24.10.2024)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Überwachung der Sozialdemokraten, 24. Oktober 1884“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7497_ueberwachung-der-sozialdemokraten> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7497
