Ereignis
Was geschah
Die hohen Mieten und der zu knappe Wohnraum in den Städten wie Frankfurt führten dazu, dass nicht nur Zimmer aus finanziellen Gründen untervermietet werden mussten, sondern auch einzelne Betten. Die „Schlafgänger“ besaßen keine eigene Wohnung und mieteten für einige Stunden eine Schlafstelle, wobei oftmals ein Bett in mehreren „Schichten“ von verschiedenen Leuten belegt wurde.
Für die Untervermietung an Schlafgänger gab es strenge Regeln, wie aus der Verordnung der Stadt Höchst aus dem Jahr 1884 ersichtlich ist. Sie mussten räumlich getrennt von den Haushaltsangehörigen untergebracht werden, jeder Person sollten mindestens drei Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. Auch Mindestanforderungen an die Ausstattung der Schlafstelle waren vorgegeben. Eine vom Frankfurter Mieterverein 1897 durchgeführte Befragung zeigte allerdings die Realität in den überfüllten Frankfurter Wohnungen.
(StF)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Klaus Eiler, Hessen im Zeitalter der industriellen Revolution, Frankfurt am Main 1984, S. 244
Weiterführende Informationen
- [Polizeiverordnung betreffend das Schlafgängerwesen in der Stadt Höchst vom 12. Juli 1894; Schlafgänger in Frankfurt, Ergebnisse einer Befragung des Frankfurter Mietervereins über die Wohnverhältnisse in der Stadt von 1897]
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schlafgänger, um 1895“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7475_schlafgaenger> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7475

