Wahlen zur Nationalversammlung in Frankfurt

 

Ereignis

Was geschah

Die Wahlen zur Nationalversammlung fanden in den einzelnen deutschen Staaten im März und April 1848 auf der Grundlage eines neu geschaffenen Bundeswahlgesetzes statt. Wahlberechtigt war jeder männliche, volljährige und selbstständige Staatsangehörige. Die Durchführung der Wahlen lag in der Verantwortung der Einzelstaaten, die die Vorgaben des Wahlgesetzes unterschiedlich auslegten. Das betraf vor allem die „Selbstständigkeit“ der Wähler. Während in der Freien Stadt Frankfurt nur Personen von der Wahl ausgeschlossen wurden, die unter gerichtlich angeordneter Pflegschaft standen, durften im Kurfürstentum Hessen auch diejenigen nicht wählen, die von einem Dienstherren Kost und Lohn empfingen und demnach nicht „selbstständig“ waren, das heißt sich nicht aus eigener Kraft versorgen konnten. In anderen Staaten bedeutete der Empfang von Armenunterstützung einen Ausschluss von der Wahl. Das Alter der Volljährigkeit variierte ebenfalls. In Frankfurt lag es bei 21 Jahren.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Flugblatt vom 25. April 1848 mit der Wahlordnung für die Wahlen zur Nationalversammlung in Frankfurt]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wahlen zur Nationalversammlung in Frankfurt, 25. April 1848“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7282_wahlen-zur-nationalversammlung-in-frankfurt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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