Zugeständnisse des Landgrafen von Hessen-Homburg

 

Ereignis

Was geschah

Am 9. März 1848 erscheint in der Frankfurter Zeitung „Didaskalia“ eine „Resolution“ Landgraf Gustavs von Hessen-Homburg, die er am 6. März als Reaktion auf Forderungen der Homburger Bürgerschaft beschlossen hatte. Nach den Zusagen im Kurfürstentum Hessen, in der Freien Stadt Frankfurt und im Herzogtum Nassau war nun auch in der Landgrafschaft die Zensur aufgehoben, alle Untertanen waren gleichgestellt und es wurden Reformen in der Justiz eingeleitet. Ebenso kam der Landgraf der Bitte nach, eine Verfassung ausarbeiten zu lassen. Der Gießener Jurist und Abgeordnete der Nationalversammlung Carl Jaup wurde mit der Aufgabe betraut. Die im Januar 1850 veröffentlichte Verfassung wurde nicht umgesetzt, auch weil die Regierung immer wieder die Einberufung des Landtags verzögerte. Mit einem Erlass vom 23. April 1852 setzte Landgraf Ferdinand von Hessen-Homburg, der die Regierung von seinem verstorbenen Bruder Gustav übernommen hatte, die neue Verfassung endgültig außer Kraft.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • [Zugeständnisse des Landgrafen von Hessen Homburg, veröffentlicht in der Didaskalia vom 9. März 1848; Erlass des Landgrafen Ferdinand von Hessen Homburg vom 20. April 1852 über die Unwirksamkeit der neuen Verfassung]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zugeständnisse des Landgrafen von Hessen-Homburg, 9. März 1848“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7197_zugestaendnisse-des-landgrafen-von-hessen-homburg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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