Einheitliches Gerichtssystem durch Reichsjustizreform
Ereignis
Was geschah
Am 27. Januar 1877 trat die Reichsjustizreform in Kraft, wodurch die Gerichtsorganisation des Deutschen Reichs einheitlich strukturiert wurde. Im Großherzogtum Hessen folgten daraus zahlreiche Änderungen von Institutionsbezeichnungen, wie beispielsweise das Hof- und Obergericht zu einem „Landgericht“ oder das Darmstädter Oberappellations- und Kassationsgericht zum „Oberlandesgericht“ wurde. Land- und Stadtgerichte wurden zu Amtsgerichten. Die oberste Instanz des Reiches war das Reichsgericht in Leipzig. In der Provinz Hessen-Nassau fielen die seit 1866 eingegliederten Länder weg, das Oberlandesgericht in Kassel verwaltete Kurhessen und Waldeck und das Frankfurter Oberlandesgericht die nassauischen Gerichte sowie in Teilen jene der preußischen Rheinprovinz.
(StH)
Bezugsrahmen
Indizes
Orte
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Franz/Wagner (Bearb.), Darmstädter Kalender. Daten zur Geschichte unserer Stadt, Darmstadt 1994, S. 140
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 265, 267
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Reichsjustizgesetze (eingesehen am 30.6.2022);
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einheitliches Gerichtssystem durch Reichsjustizreform, 1. Oktober 1879“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7031_einheitliches-gerichtssystem-durch-reichsjustizreform_einheitliches-gerichtssystem-durch-reichsjustizreform> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7031_einheitliches-gerichtssystem-durch-reichsjustizreform