Einheitliches Gerichtssystem durch Reichsjustizreform

 

Ereignis

Was geschah

Am 27. Januar 1877 trat die Reichsjustizreform in Kraft, wodurch die Gerichtsorganisation des Deutschen Reichs einheitlich strukturiert wurde. Im Großherzogtum Hessen folgten daraus zahlreiche Änderungen von Institutionsbezeichnungen, wie beispielsweise das Hof- und Obergericht zu einem „Landgericht“ oder das Darmstädter Oberappellations- und Kassationsgericht zum „Oberlandesgericht“ wurde. Land- und Stadtgerichte wurden zu Amtsgerichten. Die oberste Instanz des Reiches war das Reichsgericht in Leipzig. In der Provinz Hessen-Nassau fielen die seit 1866 eingegliederten Länder weg, das Oberlandesgericht in Kassel verwaltete Kurhessen und Waldeck und das Frankfurter Oberlandesgericht die nassauischen Gerichte sowie in Teilen jene der preußischen Rheinprovinz.
(StH)

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Nachweise

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einheitliches Gerichtssystem durch Reichsjustizreform, 1. Oktober 1879“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7031_einheitliches-gerichtssystem-durch-reichsjustizreform_einheitliches-gerichtssystem-durch-reichsjustizreform> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7031_einheitliches-gerichtssystem-durch-reichsjustizreform