Neue Synodalverfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen

 
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Kirche und Religion

Ereignis

Was geschah

Bereits am 25. März 1848 forderte Großherzog Ludwig III. (1806–1877) eine Demokratisierung der Kirche durch eine neue Verfassung, sodass Nichtgeistliche politisch gleichgestellt werden würden. Zum Luther-Jubiläum gründeten sich dann Protestantenvereine, die am 21. Februar 1870 einen „Landesausschuss für die kirchlichen Angelegenheiten“ in Darmstadt formierten, über Demokratisierung debattierten und die Kirchenreform forderten. Ab 1871 waren Kirchenvorstände gewählt und 1872 die Dekanatssynode gebildet worden, wobei Letztere am 25. März 1873 erstmals tagte. Ab dem 6. Januar 1874 galt schließlich die „Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogtums Hessen“, die im Oktober 1873 durch die Landessynode am großen Protestantentag in Worms beschlossen worden war.
(StH)

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Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neue Synodalverfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen, 6. Januar 1874“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7001_neue-synodalverfassung-der-evangelischen-kirche-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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