Neue Synodalverfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
Bereits am 25. März 1848 forderte Großherzog Ludwig III. (1806–1877) eine Demokratisierung der Kirche durch eine neue Verfassung, sodass Nichtgeistliche politisch gleichgestellt werden würden. Zum Luther-Jubiläum gründeten sich dann Protestantenvereine, die am 21. Februar 1870 einen „Landesausschuss für die kirchlichen Angelegenheiten“ in Darmstadt formierten, über Demokratisierung debattierten und die Kirchenreform forderten. Ab 1871 waren Kirchenvorstände gewählt und 1872 die Dekanatssynode gebildet worden, wobei Letztere am 25. März 1873 erstmals tagte. Ab dem 6. Januar 1874 galt schließlich die „Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogtums Hessen“, die im Oktober 1873 durch die Landessynode am großen Protestantentag in Worms beschlossen worden war.
(StH)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 258, 260
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Martin Luther (eingesehen am 4.3.2022)
- Wikipedia: Synode (evangelische Kirchen) (eingesehen am 4.3.2022)
- Wikipedia: Oberkonsistorium der Evangelischen Landeskirche Hessen (eingesehen am 4.3.2022)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neue Synodalverfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen, 6. Januar 1874“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7001_neue-synodalverfassung-der-evangelischen-kirche-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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