Bekanntwerden der sogenannten Boxheimer Dokumente

 
Bezugsort(e)
Boxheimer Hof
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Das Bekanntwerden der bei einer NSDAP-Besprechung auf dem Boxheimer Hof bei Lampertheim entstandenen Aufzeichnungen für eine Machtübernahme, der sogenannten Boxheimer Dokumente, führen zu außerordentlichem Aufsehen und zu Protesten der demokratischen Parteien. Für die Nationalsozialisten kommt das Bekanntwerden der Dokumente im Hinblick auf ihre Legalitätsversicherungen zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. Die NSDAP erklärt, die Dokument habe mit der Partei und ihren Plänen und Absichten nicht das geringste zu tun. Die Partei könne nicht für Privatarbeiten ihrer 700.000 eingeschriebenen Mitglieder verantwortlich gemacht werden. Insbesondere in der letzten Zeit seien zahlreiche Provokateure und Spitzel eingeschmuggelt worden. Adolf Hitler (1889–1945) lässt durch Hermann Göring bei dem Reichsminister für Inneres und Wehrmacht, Wilhelm Groener (1867–1939), eine Legalitätserklärung abgeben.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bekanntwerden der sogenannten Boxheimer Dokumente, 26. November 1931“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/695_bekanntwerden-der-sogenannten-boxheimer-dokumente> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/695