Preußischer Ministerialerlass zur Nutzung von Turnhallen
Ereignis
Was geschah
Der Erlass legt fest, dass die Raumtemperatur in Turnhallen bei 12 bis 15 Grad Celsius liegen soll. Dies wird für den Sport als besonders sinnvoll angesehen. Die Hallen müssen an jedem Tag gereinigt werden, nicht nur die Fußböden, sondern auch Fenster, Wände und Geräte. Als Begründung wird auf die Verpflichtung am Sportunterricht teilzunehmen hingewiesen und dass „daher auch für minder kräftige Naturen und zartere Atmungsorgane gesorgt werden muss.“
Der Erlass ist ein Beispiel für die differenzierte Einflussnahme und Regelung der preußischen Obrigkeit im Schulwesen.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Kassel, Leipzig 1910, S. 73 f.
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Preußischer Ministerialerlass zur Nutzung von Turnhallen, 25. Oktober 1898“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6835_preussischer-ministerialerlass-zur-nutzung-von-turnhallen> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6835