Aufhebung des Ordensverbotes im Großherzogtum Hessen

 

Ereignis

Was geschah

Durch eine Übereinkunft zwischen der katholischen Kirche und dem Großherzogtum Hessen wird die endgültige Trennung zwischen Kirche und Staat analog der Regelungen in Preußen festgelegt. Personenstandsregister werden nur noch durch staatliche Behörden geführt, das heißt Trauungen, Geburten und Todesfälle müssen in den staatlichen Ämtern gemeldet werden. Die Zivilehe wird zur Norm. Verbunden ist damit die Aufhebung der Einschränkungen des Kulturkampfes für die Kirchen.
(RKr)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufhebung des Ordensverbotes im Großherzogtum Hessen, 1. Juni 1895“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6805_aufhebung-des-ordensverbotes-im-grossherzogtum-hessen_aufhebung-des-ordensverbotes-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6805_aufhebung-des-ordensverbotes-im-grossherzogtum-hessen