Schulgeldfreiheit in den preußischen Volksschulen
Ereignis
Was geschah
Mit dem Gesetz vom 14. Juni 1888 wird für alle preußischen Volksschulen die Schulgeldfreiheit verpflichtend eingeführt. Damit müssen Eltern nicht mehr zum Lehrergehalt beitragen und die Abhängigkeit der Lehrer von den Eltern wird beendet. Für alle Kinder wird so der Besuch der Volksschule möglich unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern. Der Staat setzt damit mehr Chancen im Bildungsbereich um, erschließt begabten Kindern Qualifizierungsmöglichkeiten und verbessert den Ausbildungsgrad der Arbeiterschaft. Die Gemeinden erhalten vom preußischen Staat einen finanziellen Zuschuss für die Unterhaltung der Schulen und die Zahlung des Lehrergehaltes.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- E. von Bremen, Die preußische Volksschule. Gesetze und Verordnungen, Stuttgart u. a. 1905, S. 567-572
- Geschichte der Sinner Volksschule, Sinn 1996, S. 51
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schulgeldfreiheit in den preußischen Volksschulen, 14. Juni 1888“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6743_schulgeldfreiheit-in-den-preussischen-volksschulen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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