Schulgeldfreiheit in den preußischen Volksschulen

 

Ereignis

Was geschah

Mit dem Gesetz vom 14. Juni 1888 wird für alle preußischen Volksschulen die Schulgeldfreiheit verpflichtend eingeführt. Damit müssen Eltern nicht mehr zum Lehrergehalt beitragen und die Abhängigkeit der Lehrer von den Eltern wird beendet. Für alle Kinder wird so der Besuch der Volksschule möglich unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern. Der Staat setzt damit mehr Chancen im Bildungsbereich um, erschließt begabten Kindern Qualifizierungsmöglichkeiten und verbessert den Ausbildungsgrad der Arbeiterschaft. Die Gemeinden erhalten vom preußischen Staat einen finanziellen Zuschuss für die Unterhaltung der Schulen und die Zahlung des Lehrergehaltes.
(RKr)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schulgeldfreiheit in den preußischen Volksschulen, 14. Juni 1888“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6743_schulgeldfreiheit-in-den-preussischen-volksschulen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6743