Bedeutung des Krankenversicherungsgesetzes für das Krankenhauswesen in der Provinz Hessen-Nassau
Ereignis
Was geschah
Mit der Einführung des Bismarck’schen Krankenversicherungsgesetzes ändert sich grundlegend die Versorgung des Krankenwesens. 1867 bestehen im Deutschen Reich bereits 23 verschiedene Krankenpflegeorden, die trotz des Klostergesetzes weiterwirken. Daneben bilden sich verstärkt evangelische Institutionen der Diakonie und weltliche Frauenvereine, die sich an den kirchlichen Einrichtungen orientieren und meist zum Roten Kreuz gehören. Die private Krankenpflege verliert dagegen an Bedeutung, der Bau von Krankenhäusern und Sanatorien nimmt zu, wie zum Beispiel das St. Vinzenz-Krankenhaus der Vinzentinerinnen (Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul) in Hanau zeigt. Krankenpflege wird zu einem bezahlten Frauenberuf.
(RKr)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Alfons Labisch/Reinhard Spree (Hrsg.), Medizinische Deutungsmacht im sozialen Wandel des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, Bonn 1989; 150 Jahre Barmherzige Schwestern Mutterhaus Fulda; Viktor Thielemann, Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul Mutterhaus Fulda, Düsseldorf 1930, S. 68, 104-106
Weiterführende Informationen
- Vinzentinerinnen Hanau (eingesehen am 16.2.2023)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bedeutung des Krankenversicherungsgesetzes für das Krankenhauswesen in der Provinz Hessen-Nassau, 1883“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6708_bedeutung-des-krankenversicherungsgesetzes-fuer-das-krankenhauswesen-in-der-provinz-hessen-nassau> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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