Durchsetzung der Schulpflicht in Preußen
Ereignis
Was geschah
Um die allgemeine Schulpflicht nach einheitlichen Regeln durchzusetzen, wird in den Verfügungen der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen der preußischen Regierung in Kassel festgelegt, dass die Lehrer eine Schulversäumnisliste führen müssen. Diese muss am Ende jedes Monats in Kopie durch jeden Lehrer an den Lokalschulinspektor und die jeweilige Polizeibehörde übergeben werden. Neben dem unentschuldigten Fehlen müssen auch die durch den Lehrer beurlaubten Zeit eingetragen werden. Der Lehrer darf nur für einzelne Stunden bzw. einen Tag Urlaub gewähren. Der Lokalschulinspektor kann Schüler bis zu acht Tagen vom Unterricht freistellen, aber auch diese müssen in der Liste aufgeführt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen müssen die Eltern eine Strafe zahlen, wie in der Verfügung vom 15. Februar 1868 bereits festgelegt wurde. Zum Ende des 19. Jahrhunderts ist die Schulpflicht durchgesetzt.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Wilhelm Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Kassel, Leipzig 1910, S. 386 f.
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Durchsetzung der Schulpflicht in Preußen, 12. November 1874“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6613_durchsetzung-der-schulpflicht-in-preussen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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