Großherzogtum Hessen wird Teil des Deutschen Reiches
Ereignis
Was geschah
Mit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung gehört das Großherzogtum Hessen zum neu geschaffenen Deutschen Reich. Den Vertrag über den Beitritt der Großherzogtümer Baden und Hessen zum künftigen Bund und seiner Verfassung hatten Ministerpräsident Reinhard von Dalwigk (1802–1880) und der Gesandte Karl Hofmann (1827–1910) bereits am 15. November 1870 in Versailles unterzeichnet. Am 20. und 29. Dezember 1870 gaben die beiden Kammern des Hessischen Landtages in Darmstadt mit überwältigender Mehrheit ihre Zustimmung.
(StH)
Bezugsrahmen
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Personen
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 258 f.
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Deutsch-Französischer Krieg (eingesehen am 25.3.2022)
- Wikipedia: Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871) (eingesehen am 25.3.2022); Wikipedia: Deutsche Reichsgründung (eingesehen am 25.3.2022)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Großherzogtum Hessen wird Teil des Deutschen Reiches, 1. Januar 1871“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6582_grossherzogtum-hessen-wird-teil-des-deutschen-reiches> (aufgerufen am 25.11.2025)
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