Umstrittener Abfindungsvertrag mit Großherzog Ernst Ludwig
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag billigt den von der Regierung vorgelegten umstrittenen Abfindungsvertrag mit dem ehemaligen Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) mit knapper Mehrheit. Die Abfindungssumme von acht Millionen Reichsmark wird in 20 Jahresraten zu 400.000 Reichsmark gezahlt. Der Streit um die Abfindung schwelt seit dem Abkommen von 1919, das mit der Inflation hinfällig wurde. Der SPD-Abgeordnete Georg Kaul (1873–1933) brandmarkt die angebliche Förderung monarchistischer Bestrebungen durch Ernst Ludwigs Kabinettschef Graf Hugo Hardenberg.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 356
- Chronik deutscher Zeitgeschichte 1, S. 372 f.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Umstrittener Abfindungsvertrag mit Großherzog Ernst Ludwig, 8. Juni 1928“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/649_umstrittener-abfindungsvertrag-mit-grossherzog-ernst-ludwig> (aufgerufen am 25.11.2025)
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