Schulordnung für Nieder- und Oberhessen, Fulda und Hanau

 

Ereignis

Was geschah

Die Schulordnungen sind ein Instrument der reaktionären Politik im Kurfürstentum Hessen, die der konservative Innenminister Ludwig Hassenpflug (1794–1862) betreibt. In der Revolution von 1848 organisierten sich über achtzig Prozent der Elementarschullehrer in Lehrervereinen und setzten eine Reihe an liberalen Veränderungen im Elementarschulwesen durch (unter anderem die Trennung von Kirche und Schule und eine bessere Besoldung der Volksschullehrer). Diese Verbesserungen werden zurückgenommen; die Schulordnungen von 1853 für die Provinzen von Kurhessen legen die Dominanz der religiösen Ausrichtung für die Volksschulen erneut fest. So werden die Unterrichtsinhalte weiterhin an der religiösen Unterweisung ausgerichtet, die Förderung der Entwicklung des selbständigen Denkens der Schüler aus den Schulordnungen verbannt. Die sechs- bis vierzehnjährigen Schüler müssen 40 Kirchenlieder mit vielen Strophen, Bibel- und Katechismustexte auswendig lernen, Kirchengeschichte und biblische Geografie stehen im Mittelpunkt des Lehrplans. Gelesen wird die Bibel, religiöse Erziehung gilt als Leitlinie, der Einsatz eines Lesebuches wird verboten. Die kirchliche Schulaufsicht wird festgeschrieben. Ziel ist die Heranbildung treuer Untertanen und Kirchenmitglieder, damit eine Festschreibung der bestehenden Gesellschaftsordnung. Dienstanweisungen regeln die Pflichten und Aufgaben von Lehrern und die der Schulinspektoren. Die Lehrer werden unter eine strenge kirchliche Aufsicht gestellt; die halbjährlichen Supervisionen durch die Kirchenbehörden dienen der Kontrolle des Lebenswandels der Lehrkräfte. Die Staatsregierung hebt die Freiheit zur Bildung von Lehrervereinen auf. Die Schulordnungen in den kurhessischen Provinzen unterscheiden sich jedoch voneinander. Im Bistum Fulda und der prosperierenden Wirtschaftsregion Hanau gelten modernere Lehrpläne, werden die Aufgaben der Schule auch in der Vorbereitung auf ein bürgerliches Leben gesehen. Die sogenannten nützlichen Fächer wie Schreiben und Rechnen erhalten gegenüber der religiösen Unterweisung einen höheren Stellenwert, die Abhängigkeit von den kirchlichen Behörden wird beschnitten.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schulordnung für Nieder- und Oberhessen, Fulda und Hanau, 11. Januar 1853“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6420_schulordnung-fuer-nieder-und-oberhessen-fulda-und-hanau_schulordnung-fuer-nieder-und-oberhessen-fulda-und-hanau> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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