Gießener Prozess wegen Fememord-Versuchs

 
Bezugsort(e)
Bad Nauheim
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Dem Schriftsteller Ernst von Salomon (1902–1972) wird wegen seines Mitwirkens an einem versuchten Fememord der nationalistischen Terrorvereinigung „Organisation Consul“ in Bad Nauheim am 4. März 1922 vor dem Landgericht in Gießen der Prozess gemacht.
Unter den erst im Vorjahr aufgedeckten Beteiligten an dem Mordversuch an dem vermeintlichen Spitzel Erwin Wagner finden sich auch andere führende Mitglieder dieser Geheimorganisation, darunter Friedrich Wilhelm Heinz (1899–1968), der sich zusammen mit von Salomon vor Gericht verantworten muss. In dem als „Gießener Fememordprozess“ bekannt werdenden Verfahren, das reichsweit für Aufsehen sorgt, kommt es – so die spätere Urteilsbegründung – „aus Mangel an Beweisen“ zu Freisprüchen. Die Hauptverantwortung wird dem am 17. Juli 1922 bei einem Schusswechsel mit der Polizei getöteten Marineoffizier und Rathenau-Attentäter Erwin Kern (1898–1922) angelastet.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gießener Prozess wegen Fememord-Versuchs, 22. März 1927“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/628_giessener-prozess-wegen-fememord-versuchs> (aufgerufen am 25.11.2025)

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