Das linksrheinische Reinhessen gelangt an das Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
In der am 9. Juni 1815 unterzeichneten Wiener „Kongressakte“ werden die Grenzen der deutschen Territorien nach der Auflösung der napoleonischen Staaten festgelegt. Die Umsetzung der Gebietsveränderungen erfolgt jeweils durch bilaterale Verträge zwischen den beteiligten Staaten.
Großherzog Ludewig I. (1753–1830) erhält am 8. Juli 1816 in dem mit Preußen geschlossenen Vertrag im Tausch gegen Westfalen und die Grafschaft Wittgenstein die linksrheinische Provinz Rheinhessen mit den Städten Alzey, Mainz und Worms sowie den Zusatztitel „Großherzog von Hessen und bei Rhein“.
Das von Österreich an das Großherzogtum Hessen abgetretene Fürstentum Isenburg wird zudem aufgrund eines Territorial-Ausgleichsvertrags vom 29. Juni 1816 zwischen dem Großherzogtum und dem Kurfürstentum Hessen aufgeteilt.
Die seit dem 11. September 1806 zugehörige Landgrafschaft Hessen-Homburg wird wieder ein souveräner Staat.
(UH)
Bezugsrahmen
Indizes
Personen
Orte
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210 f.
- Karl E. Demandt, Geschichte des Landes Hessen, Kassel 1972, S. 561-576
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Wiener Kongress (eingesehen am 10.3.2021)
- Wikipedia: Großherzogtum Hessen (eingesehen am 8.7.2025)
- Regionalgeschichte.net: Rheinhessen
Kalender
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS
Personen
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Das linksrheinische Reinhessen gelangt an das Großherzogtum Hessen, 8. Juli 1816“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6112_das-linksrheinische-reinhessen-gelangt-an-das-grossherzogtum-hessen_das-linksrheinische-reinhessen-gelangt-an-das-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6112_das-linksrheinische-reinhessen-gelangt-an-das-grossherzogtum-hessen