Fürstentum Waldeck erhält landständische Verfassung

 
Bezugsort(e)
Fürstentum Waldeck
Epoche
Vormärz
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Die Landständische Verfassungsurkunde für das Fürstentum Waldeck, der sogenannte Landesvertrag, wird am 19. April 1816 von Fürst Georg Heinrich von Waldeck und Pyrmont (1789–1845) und den Ständen in Arolsen unterzeichnet. Das Staatsgrundgesetz garantiert die landständischen Rechte und verfügt eine Umstrukturierung der Verwaltung. In die Landesvertretung ziehen nun neben den Standespersonen und städtischen Amtsträgern auch zehn gewählte Abgeordnete des Bauernstandes ein. Der Landstand nahm teil an der Gesetzgebung, vornehmlich der Bewilligung von Steuern. Voraussetzung der Wählbarkeit war ausschließlich Eigentum an Grundbesitz und Vermögen.1 Der Landesvertrag blieb 36 Jahre die Rechtsgrundlage für die Politik im Fürstentum Waldeck. Infolge der Ereignisse im März/April 1848 unterzeichnete Fürstin Emma von Waldeck und Pyrmont (1802–1858), die seit 1845 die Regentschaft für ihren unmündigen Sohn führte, am 23. Mai 1849 eine neue Verfassung. Diese Verfassung sah einen weitgehend einheitlichen Staat Waldeck-Pyrmont vor und löste damit den Landesvertrag ab.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Fürstentum Waldeck erhält landständische Verfassung, 19. April 1816“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6107_fuerstentum-waldeck-erhaelt-landstaendische-verfassung> (aufgerufen am 25.11.2025)

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