Fürstentum Waldeck erhält landständische Verfassung
Ereignis
Was geschah
Die Landständische Verfassungsurkunde für das Fürstentum Waldeck, der sogenannte Landesvertrag, wird am 19. April 1816 von Fürst Georg Heinrich von Waldeck und Pyrmont (1789–1845) und den Ständen in Arolsen unterzeichnet. Das Staatsgrundgesetz garantiert die landständischen Rechte und verfügt eine Umstrukturierung der Verwaltung. In die Landesvertretung ziehen nun neben den Standespersonen und städtischen Amtsträgern auch zehn gewählte Abgeordnete des Bauernstandes ein. Der Landstand nahm teil an der Gesetzgebung, vornehmlich der Bewilligung von Steuern. Voraussetzung der Wählbarkeit war ausschließlich Eigentum an Grundbesitz und Vermögen.1 Der Landesvertrag blieb 36 Jahre die Rechtsgrundlage für die Politik im Fürstentum Waldeck.
Infolge der Ereignisse im März/April 1848 unterzeichnete Fürstin Emma von Waldeck und Pyrmont (1802–1858), die seit 1845 die Regentschaft für ihren unmündigen Sohn führte, am 23. Mai 1849 eine neue Verfassung. Diese Verfassung sah einen weitgehend einheitlichen Staat Waldeck-Pyrmont vor und löste damit den Landesvertrag ab.
(UH)
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Nachweise
Fußnoten
- Ausführlich zur Zusammensetzung: Seibel, Die Waldeckischen Landstände im Vormärz, Frankfurt am Main 1997, S. 56-207. ↑
Literatur
- Lengemann, MdL Waldeck und Pyrmont 1814–1929. Biographisches Handbuch für die Mitglieder der Waldeckischen und Pyrmonter Landstände und Landtage, Marburg 2020, S. 17-32
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Verfassungen in Hessen 1807 - 1946, Verfassungstexte der Staaten des 19. Jahrhunderts des Volksstaats und des heutigen Bundeslandes Hessen, Darmstadt 1998, S. 84 ff.
- Seibel, Die Waldeckischen Landstände im Vormärz, Frankfurt am Main 1997
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210
- Luckemeyer, Liberales Waldeck und Pyrmont und Waldeck-Frankenberg 1821–1981, Frankfurt am Main 1984, S. 73-84
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Landständische Verfassungsurkunde für das Fürstentum Waldeck (eingesehen am 19.4.2024)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Fürstentum Waldeck erhält landständische Verfassung, 19. April 1816“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6107_fuerstentum-waldeck-erhaelt-landstaendische-verfassung> (aufgerufen am 25.11.2025)
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