Vergrößerung des Herzogtums Nassau bestätigt

 

Ereignis

Was geschah

In der am 9. Juni 1815 unterzeichneten Wiener „Kongressakte“ wird festgelegt, wie die Grenzen der deutschen Territorien nach der Auflösung der napoleonischen Staaten verlaufen sollen. Die Umsetzung der Gebietsveränderungen erfolgt jeweils durch durch bilaterale Verträge zwischen den beteiligten Staaten. Das von Friedrich August von Nassau-Usingen (1738–1816) und seinem Vetter Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg (1768–1816) gemeinsam regierte Herzogtum Nassau hatte bereits 1813, als Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau (1772–1843) die niederländische Königskrone erhielt, bedeutende Gebietszuwächse erfahren, die durch den Wiener Kongress bestätigt wurden. Nassau-Weilburg wurde mit den Fürstentümern Nassau-Diez, Nassau-Hadamar und Nassau-Dillenburg vereint. Nassau-Siegen blieb jedoch preußisch, ebenso wie die Kreise Altenkirchen, Neuwied und Wetzlar und der rechtsrheinische Teil des Kreises Koblenz. Am 17. Oktober 1816 kam noch die Niedergrafschaft Katzenelnbogen hinzu, die Preußen von Kurhessen abgetreten bekommen hatte. Das Herzogtum Nassau umfasste damit rund 4.700 km2 mit 286.000 Einwohnern.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vergrößerung des Herzogtums Nassau bestätigt, 9. Juni 1815“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6100_vergroesserung-des-herzogtums-nassau-bestaetigt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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