In Kassel finden sich die Landstände zur Besprechung der Verfassung ein
Ereignis
Was geschah
Um über eine Verfassung zu beraten, finden sich die Landstände, in denen seit dem 27. Dezember 1814 auch bäuerliche Repräsentanten vertreten sind, in Kassel zum Landtag ein. Allerdings wird am 10. Mai 1816 von Kurfürsten Wilhelm I. (1743–1821) der Landtag aufgelöst, was die Besprechungen bezüglich der neuen Landesverfassung seit März 1815 beendet. Ziel war es nach seinem siebenjährigen Exil die französische Fremdherrschaft mit der alten Ordnung zu ersetzen. Durch den Akzessionsvertrag vom 2. Dezember 1813 soll eine Rekrutierung der Stände möglich sein. Eine vierte Kurie, die der Landbevölkerung, wurde am 27. Dezember 1814 eingeführt. Der Verfassungsentwurf scheitert schließlich daran, dass die Stände das Fürsten- und Staatsvermögen trennen wollten. Auch wenn es ab dem 4. März 1817 das „Haus- und Staatsgesetz“ gibt, wird die Forderung vertagt.
(StH)
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Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210 f.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„In Kassel finden sich die Landstände zur Besprechung der Verfassung ein, 1. März 1815“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6097_in-kassel-finden-sich-die-landstaende-zur-besprechung-der-verfassung-ein> (aufgerufen am 25.11.2025)
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