Festlegung der rechtlichen Sonderstellung der Stadt Wetzlar
Ereignis
Was geschah
Die bis 1803 freie Reichsstadt Wetzlar wird auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeschlagen. Die Region um Wetzlar mit dem Stadtzentrum gehört nun zum preußischen Regierungsbezirk Koblenz und damit zur preußischen Rheinprovinz. Sie bildet so ein „Immediatgebiet“, in dem Sonderentwicklungen begünstigt werden. Erst 1932 wird dieser Sonderstatus aufgehoben.
Die Beamten werden auf den preußischen König vereidigt. Dieser ist als Landesherr auch Träger des Kirchenregiments und setzt den Superintendenten ein. 1817 erfolgt aus Anlass des Reformationsjubiläums die königliche Anweisung zur Vereinigung der lutherischen und reformierten Gemeinden zur Union.
(RKr)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Festlegung der rechtlichen Sonderstellung der Stadt Wetzlar, 1815“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6096_festlegung-der-rechtlichen-sonderstellung-der-stadt-wetzlar> (aufgerufen am 25.11.2025)
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