Solms-Laubach erhält das säkularisierte Kloster Arnsburg

 

Ereignis

Was geschah

Im Zuge der Säkularisierung wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 das Zisterzienserkloster Arnsburg aufgehoben und dem Solmser Fürstenhaus als Entschädigung für verlorene linksrheinische Besitzungen zugesprochen. Im Teilungsvertrag vom 27. März 1804 des Hauses Solms gingen Hof und Kloster an Friedrich Ludwig Christian v. Solms-Laubach (1769–1822), der 1806 seine Souveränität an das neu gebildete Großherzogtum Hessen verlor. Der Klosterbesitz wurde in alle Winde verstreut. Die Klosterbibliothek ging an Solms-Laubach, während die Rokoko-Kanzel aus der Kirche in die Licher Marienstiftskirche übertragen wurde. Der barocke Hochaltar kam über mehrere Zwischenstationen in die Katholische Pfarrkirche St. Georg in Mainz-Kastel. Die Klostergebäude wurden bis 1811 als Arbeits-, Irren- und Zuchthaus genutzt. Anschließend wurde ein Teil der Gebäude auf Abbruch verkauft. 1818 stürzten die Dächer und Gewölbe der Kirche ein, die seitdem Ruine ist. 1847 bezog die „Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder“ das Gartenhaus und später auch den Bursenbau.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Solms-Laubach erhält das säkularisierte Kloster Arnsburg, 27. März 1804“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6027_solms-laubach-erhaelt-das-saekularisierte-kloster-arnsburg_solms-laubach-erhaelt-das-saekularisierte-kloster-arnsburg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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