Maßnahmen des Hessischen Landtags gegen republikfeindliche Umtriebe

 
Bezugsort(e)
Volksstaat Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Der Landtag des Volksstaates Hessen in Darmstadt billigt Maßnahmen gegen republikfeindliche Umtriebe in Verwaltung und Schule, welche als Reaktion der SPD auf den Mord an Walther Rathenau (DDP) am 24. Juni 1922 in das Parlament eingebracht wurde. Für leitende Stellen in Justiz und Verwaltung kommen künftig nur Beamte in Frage, „die unbedingt zuverlässige Anhänger der republikanischen Verfassung sind“. Die novellierten Disziplinaranordnungen verpflichten Beamte und Richter, „für die verfassungsmäßige republikanische Staatsform einzutreten“; jede „Herabsetzung“ der Republik oder ihrer Symbole wird als Dienstvergehen geahndet.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Maßnahmen des Hessischen Landtags gegen republikfeindliche Umtriebe, 11. August 1922“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/560_massnahmen-des-hessischen-landtags-gegen-republikfeindliche-umtriebe> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/560