Das preußische Kultusministerium erlässt Maßnahmen gegen Kriegsverherrlichung im Schulunterricht

Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Wie am 16. November 1918 im „Gießener Anzeiger“ abgedruckt, erlässt das preußische Kultusministerium, unter Kontrolle des Arbeiter- und Soldatenrates, Maßnahmen gegen Volksverhetzung und Kriegsverherrlichungen im Schulunterricht. Es erfolgt ein Verbot von tendenziösem und kriegsverherrlichendem Unterricht und der dazugehörigen Literatur sowie ein Verbot für Lehrpersonal, sich negativ gegenüber der Revolution und der neuen Regierung zu äußern und konterrevolutionäre Stimmung zu schüren. Außerdem sollen alle konfessionslosen und andersgläubigen SchülerInnen bis zur endgültigen Trennung von Schulen und Kirche vom Religionsunterricht befreit werden.
Der Erlass knüpft direkt an die Auflösung des Preußischen Landtags und die Einsetzung der neuen Übergangsregierung in Folge der Novemberrevolution an.
(NT)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Das preußische Kultusministerium erlässt Maßnahmen gegen Kriegsverherrlichung im Schulunterricht, 16. November 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5466_das-preussische-kultusministerium-erlaesst-massnahmen-gegen-kriegsverherrlichung-im-schulunterricht> (aufgerufen am 05.11.2026)

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