Kriegsbedingte Befreiung vom Aufgebot bei Eheschließungen

 
Bezugsort(e)
Kassel
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Die „Kasseler Neuesten Nachrichten“ berichten – mit Bezug auf die bisherigen diesbezüglichen Regelungen aus dem Jahr 19121 – über eine kriegsbedingte Neuregelung bei Eheschließungen im Falle „dringender Bedürfnisse“. Diese Befreiung des Aufgebotes wurde von dem preußischen Minister des Inneren Johann von Dallwitz (1855–1919) hervorgebracht und durch die Presse verkündet. Sofern der Wunsch zweier verlobter „Reichsinländer“ aufkam zu heiraten, der Mann jedoch kurz vor dem Einzug in die Armee stehe, so gäbe es nun die Möglichkeit, mithilfe eines Standesbeamten die Ehe kurzfristig und ohne Aufgebot zu schließen. Das Aufgebot, die Bekanntmachung des Wunsches sich zu vermählen, war zuvor gebräuchlich, um möglichen Ehehindernissen vorzubeugen. Unter den im Jahre 1914 herrschenden Kriegsumständen war jenes Prozedere jedoch eine Barriere, um noch vor Antreten des Kriegsdienstes den Bund der Ehe einzugehen. Befreit waren diejenigen, die zur „bewaffneten Macht“ zählten wie beispielsweise alle Militärpersonen der Armee oder der kaiserlichen Marine, sowie Marineärzte und Marine- und Militärbeamte. Es genügte auch, wenn sich die Person in einem Dienst- oder Vertragsverhältnis des Heeres oder der Marine befand. Sofern diese Bedingung gewährleistet war, musste sich der Standesbeamte dieser Tatsache vergewissern und konnte sodann die Eheschließung einleiten. Diese Befreiung vom Aufgebote war in den Eheschließungsakten zu vermerken. Trotz dieser Lockerung blieb es nicht aus, dass die Genehmigung des Vorgesetzten vorgelegt werden musste, ohne diese durfte der Standesbeamte die Trauung nicht vollziehen. Die Befreiung des Aufgebotes stünde solange in Kraft, bis diese Aufgehoben werde.
(LM)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kriegsbedingte Befreiung vom Aufgebot bei Eheschließungen, 8. August 1914“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5434_kriegsbedingte-befreiung-vom-aufgebot-bei-eheschliessungen> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/5434