Neugliederung der Landtagswahlkreise wird bekannt gegeben

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Politik

Ereignis

Was geschah

Mit der an diesem Tag veröffentlichten Neufassung des Landtagswahlgesetz (LWG) wird auch die Neugliederung der Wahlkreise für die nächste Landtagswahl1 bekannt gemacht. Hauptgründe für die Neugliederung sind zum einen unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen in den Wahlkreisen,2 zum anderen die Bestrebung, die durch die Gebietsreformen der 1970er Jahre entstandenen Landkreise und Gemeinden möglichst nicht mehr durch Wahlkreisgrenzen auseinanderzureißen. Unter anderem wird die Anzahl der Wahlkreise in Frankfurt am Main von acht auf sechs verringert. Die Stadt hat damit wieder ebenso viele Wahlkreise wie vor der letzten Änderung der Wahlkreiszuschnitte im Jahr 1970. Im Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und im Landkreis Offenbach kommt dagegen jeweils ein Wahlkreis hinzu.
(TKi)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Diese war ursprünglich für 1986 geplant, fand aber aufgrund der gescheiterten Regierungsbildung schon 1983 statt.
  2. Im kleinsten bisherigen Wahlkreis gab es weniger als ein Drittel so viele Stimmberechtigte wie im Größten.

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neugliederung der Landtagswahlkreise wird bekannt gegeben, 3. November 1982“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5376_neugliederung-der-landtagswahlkreise-wird-bekannt-gegeben> (aufgerufen am 13.07.2026)

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