Frankfurt soll einbehaltene Bezüge bezahlen

 

Ereignis

Was geschah

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ordnet an, dass die verfügte Einhaltung der Hälfte der Dienstbezüge des ehemaligen Frankfurter Obermagistratsrates Dr. Julius Hahn (1892–1970) nichtig ist. Die Stadt Frankfurt muss daher die ausstehenden Bezüge nachzahlen. Hahn war aufgrund des Tatsache, dass er Mitglied de Kommunistischen Partei war und deren Flugschriften verteilt hatte, sowie dem Landesausschuss für die Deutsche Einheit angehört, vom Dienst enthoben worden. Dr. Hahn hat dies nicht bestritten. Das Gericht urteilt, dass Hahn zu diese Aktivität zu einem Zeitpunkt betrieben hat, als der Kalte Krieg noch nicht im Gange war und zudem dem Hessischen Kabinett zwei Kommunisten angehört habe. In dieser Zeit war auch das hessische Beamtengesetz erlassen worden, dass nun nach Meinung der Richter zu Unrecht auf den Fall Dr. Hahn angewandt worden sei. Ferner sei die Mitgliedschaft in der DKP nicht strafbar. Hahn habe immer das Wohl des Landes im Blick gehabt.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Frankfurt soll einbehaltene Bezüge bezahlen, 1. Dezember 1954“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5186_frankfurt-soll-einbehaltene-bezuege-bezahlen_frankfurt-soll-einbehaltene-bezuege-bezahlen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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