Hessen verlängert Betriebsratsgesetz
Ereignis
Was geschah
Einstimmig beschließt der Hessische Landtag ein Gesetz, das die Amtszeit der Betriebsräte in der Verwaltung und den öffentlichen Betrieben des Landes und der Gemeinden bis zum 31. Oktober 1955 verlängert. Eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber in dieser Sache steht bislang noch aus.
(MB)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessen verlängert Betriebsratsgesetz, 6. Oktober 1954“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5166_hessen-verlaengert-betriebsratsgesetz_hessen-verlaengert-betriebsratsgesetz> (aufgerufen am 26.11.2025)
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