Entschädigungskosten für Enteignungen auf 30 Millionen DM geschätzt
Ereignis
Was geschah
Das hessische Finanzministerium schätzt die Kosten, die das Land als Entschädigung für Firmenenteignungen zu zahlen hat, auf etwa 25 bis 30 Millionen DM. Von diesen werden rund 20 Millionen DM durch die Mehreinnahmen im Rechnungsjahr 1953 beglichen werden, der restliche Betrag wird über das Rechnungsjahr 1954/55 abgedeckt.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.4.1954, S. 4
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Entschädigungskosten für Enteignungen auf 30 Millionen DM geschätzt, 14. April 1954“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5113_entschaedigungskosten-fuer-enteignungen-auf-30-millionen-dm-geschaetzt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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