Hessische SPD berät neues Wahlgesetz

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag berät die Forderung der FDP und CDU nach der Änderung des Wahlgesetzes für Hessen. Auch die Sozialdemokraten stimmen einer solchen Änderung grundsätzlich zu, da ein neues Gesetz die Blockbildung verhindern werde. Die Fraktion betont, dass ein solches Gesetz in Ruhe beraten werden müsse und sie sich nicht unter zeitlichen Druck setzen lassen werde. Sie wolle nun einen Ausschuss bilden, der über Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlsystems, des Mischwahlsystems und des Verhältniswahlsystems beraten werde. Die Verhandlungen werden auch interfraktionell geführt, allerdings wünscht die SPD erst in ihrer eigenen Fraktion Klarheit über eine Präferenz zu haben und erst dann diese Gespräche zu führen.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessische SPD berät neues Wahlgesetz, 9. März 1954“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5101_hessische-spd-beraet-neues-wahlgesetz> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/5101