Hessisches Innenministerium verbietet „Wildes Spendensammlen“

Ereignis

Was geschah

Ab 1. Januar 1970 tritt in Hessen ein neues Gesetz in Kraft, das das Sammeln von Spenden regeln wird. Zentral ist hierbei, das Straßen- und Haussammlungen zuvor behördlich genehmigt werden müssen. Zudem müssen die Initiatoren der Aktion eine Abrechnung der Sammlungsbeiträge vorlegen, sowie der Verwendung offen legen. Aufrufe über die Medien zu Sammlungen sind nicht genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind ferner Sammlungen von Parteien, Kirchen und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht an den Sammlungen teil nehmen.
(MB)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessisches Innenministerium verbietet „Wildes Spendensammlen“, 1. Januar 1970“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5069_hessisches-innenministerium-verbietet-wildes-spendensammlen> (aufgerufen am 03.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/5069