Kündigung sämtlicher Lohn- und Gehaltstarife in der hessischen Metallindustrie durch die IG Metall
Ereignis
Was geschah
Die IG Metall-Bezirksleitung Frankfurt am Main kündigt mit Wirkung zum 15. Juni 1951 sämtliche Lohn- und Gehaltstarife in der hessischen Eisen-, Metall- und Elektroindustrie und fordert eine Erhöhung des Arbeiter-Ecklohns um zwölf Pfennig pro Stunde von 1,37 DM auf 1,49 DM sowie eine entsprechende Erhöhung der Gehälter der Angestellten. Die Gewerkschafts-Bezirksleitung führt als Gründe für die Tarifkündigung die ungerechte Verteilung des Sozialprodukts, die positive Umsatzentwicklung der hessischen Metallunternehmen und die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Obgleich das Lohnabkommen für die Beschäftigten in der hessischen Metallindustrie nach der fristgerechten Kündigung durch die Gewerkschaft am 15. Juni 1951 abläuft, weigern sich die Arbeitgeber zunächst, unmittelbar in Lohnverhandlungen einzutreten und zögern den Beginn der ersten Verhandlungsrunde um mehr als 14 Tage bis zum 4. Juli hinaus.
(KU)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kündigung sämtlicher Lohn- und Gehaltstarife in der hessischen Metallindustrie durch die IG Metall, 31. Mai 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4689_kuendigung-saemtlicher-lohn-und-gehaltstarife-in-der-hessischen-metallindustrie-durch-die-ig-metall> (aufgerufen am 25.11.2025)
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