Hessischer Landtag beschließt das Hessische Schulpflichtgesetz
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag in Wiesbaden beschließt in seiner 39. Plenarsitzung am 10. Mai 1961 das Hessische Schulpflichtgesetz. Darin werden die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in Hessen festgestellt, Beginn, Zurückstellung, Dauer und Erfüllung der Volksschulpflicht geregelt und Hilfen für sonderschulbedürftige Kinder festgelegt. Der Dritte Teil des Gesetzes behandelt die Berufsschulpflicht, während der Vierte Teil Fragen wie die Dauer des Schuljahres, den Ausschluss vom Schulbesuch und den Schulzwang regelt. In den Übergangs- und Schlussvorschriften wird die Landesregierung ermächtigt, ein neuntes Volksschuljahr einzuführen, „sobald und soweit die schulorganisatorischen Verhältnisse die Durchführung eines geordneten neunjährigen Schulbetriebes ermöglichen.“
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1961, Nr. 13 vom 19. Mai 1961
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Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag beschließt das Hessische Schulpflichtgesetz, 10. Mai 1961“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4286_hessischer-landtag-beschliesst-das-hessische-schulpflichtgesetz_hessischer-landtag-beschliesst-das-hessische-schulpflichtgesetz_hessischer-landtag-beschliesst-das-hessische-schulpflichtgesetz_hessischer-landtag-beschliesst-das-hessische-schulpflichtgesetz> (aufgerufen am 26.11.2025)
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