Hessischer Landtag beschließt Landeshaushalt 1961
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag beschließt das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Jahr 1961, in dem das Haushaltsjahr erstmals mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. 10. März 1960). Der Haushaltsplan sieht Einnahmen und Ausgaben des Landes von je 3.109.991.000 DM vor. Davon entfallen 2.839.467.600 auf den ordentlichen Haushalt und 270.523.400 DM auf den außerordentlichen Haushalt.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1960 Nr. 34 vom 22. Dezember 1960, S. 227-231.
Weiterführende Informationen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag beschließt Landeshaushalt 1961, 19. Dezember 1960“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4284_hessischer-landtag-beschliesst-landeshaushalt-1961> (aufgerufen am 03.11.2026)
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