Erste Anordnung in Hessen zu den Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz
Ereignis
Was geschah
Nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Bundesatomschutzgesetz) vom 23. Dezember 1959 (Bundesgesetzblatt I, S. 814) werden die diesbezüglichen Zuständigkeiten in Hessen erstmals geregelt. Im einzelnen sind der Minister für Wirtschaft und Verkehr und der Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen sowie in einzelnen Fällen der Minister des Innern zuständig.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1960, Nr. 25 vom 22.9.1960
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erste Anordnung in Hessen zu den Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz, 14. September 1960“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4282_erste-anordnung-in-hessen-zu-den-zustaendigkeiten-nach-dem-atomgesetz> (aufgerufen am 26.11.2025)
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