Die DDR revidiert das 1954 erlassene Passgesetz und stellt jede unerlaubte Ausreise unter Strafe

Grenzzaun, Sperrgraben, Sicherungsstreifen und Kolonnenweg im Grenzabschnitt bei Bad Hersfeld
Ereignis
Was geschah
Die Ausreise aus der DDR ohne behördliche Genehmigung ist von nun an eine Straftat. Jedes Verlassen des DDR-Gebiets wird mit drei Jahren Gefängnis-Strafe geahndet. Damit schafft das DDR-Regime faktisch was unter dem Namen „Republikflucht“ bekannt ist. Die Vorbereitung jener „Republikflucht“, auch Abwerbung genannt, wird mit Zuchthaus bestraft. Hinzu kommt, dass bestimmte Personen (Schüler, Studenten, Angehörige von Ausgereisten) überhaupt keine Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik erhalten.
Das Verlassen der DDR ist von nun bis auf den Schlupfwinkel Berlin auf legalem Wege nicht mehr möglich. Nach dem Sommer 1961 ist auch diese Möglichkeit verhindert worden. Die Menschen der DDR sind von nun an eingesperrt.
(MW)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
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„Die DDR revidiert das 1954 erlassene Passgesetz und stellt jede unerlaubte Ausreise unter Strafe, 11. Dezember 1957“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4189_die-ddr-revidiert-das-1954-erlassene-passgesetz-und-stellt-jede-unerlaubte-ausreise-unter-strafe> (aufgerufen am 25.11.2025)
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