Keine Einschränkung für innerdeutschen Reiseverkehr von westlicher Seite
Ereignis
Was geschah
Auf Anmerkung der Bundesregierung ist der Passzwang für den Verkehr in die DDR von den Hohen Kommissaren der Westmächte aufgehoben. Durch den Verzicht von Aufenthaltsgenehmigungen besteht somit seitens der Westmächte keine Einschränkung mehr für den Reiseverkehr. Die Regierung der DDR schließt sich dieser Regelung an, jedoch mit Einschränkungen. Reisende aus der BRD müssen von nun an bei den Polizeidienststellen der DDR vor Ort um eine Aufenthaltsgenehmigung bitten, Bewohner der DDR um eine Ausreisegenehmigung, die sogenannte Personalbescheinigung.
(MW)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Keine Einschränkung für innerdeutschen Reiseverkehr von westlicher Seite, 14. November 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4188_keine-einschraenkung-fuer-innerdeutschen-reiseverkehr-von-westlicher-seite> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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