Aufenthaltsgenehmigung für den Besuch in der Sowjetischen Besatzungszone
Ereignis
Was geschah
Auf Beschluss der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) ist der Besuch und Verkehr von Bürgern der drei westlichen Besatzungszonen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) nur noch mit Aufenthaltsgenehmigungen möglich, die man bei sowjetzonalen Behörden erhält. Außerdem ist weiterhin ein Interzonenpass erforderlich.
Ziel dieser Maßnahmen ist es nach der sowjetischen Propaganda, den kapitalistischen und imperialistischen Feind, der aus Ländern wie Hessen ohne größere Probleme in die SBZ einreisen kann, fernzuhalten. Vorübergehend wird erst ab dem 17. Juni 1953, dem Tag des Volksaufstands in der DDR, der Reiseverkehr erleichtert. Letztlich bleiben derartige Aufenthaltsgenehmigungen bis zum Grundlagenvertrag 1973 bestehen, mit dem bis zum Ende der DDR Visa-Genehmigungen bzw. Aufenthaltsberechtigungen in Kraft treten.
(MW)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Mitten in Deutschland, mitten im 20. Jahrhundert. Die Zonengrenze, hrsg. vom Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen, Bonn u.a. 1967, S. 6
- Die Grenze, Berlin 1997, S. 15
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufenthaltsgenehmigung für den Besuch in der Sowjetischen Besatzungszone, 13. Juli 1948“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4187_aufenthaltsgenehmigung-fuer-den-besuch-in-der-sowjetischen-besatzungszone> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4187