Marburger Arbeitsgericht erklärt Zeitungsstreik für ungesetzlich
Ereignis
Was geschah
Das Arbeitsgericht Marburg erklärt den Zeitungsstreik vom 28. auf den 29. Mai diesen Jahres für ungesetzlich und sittenwidrig. Geklagt hatte die Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände gegen den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Vorstand der Industriegewerkschaft Druck und Papier und Schadenersatzforderungen gestellt. Die Vereinigung führte eine Schadenersatzforderung der Oberhessischen Presse an, die diese bei der Vereinigung eingereicht hatte.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.8.1952, S. 3
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Marburger Arbeitsgericht erklärt Zeitungsstreik für ungesetzlich, 28. August 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4109_marburger-arbeitsgericht-erklaert-zeitungsstreik-fuer-ungesetzlich> (aufgerufen am 25.11.2025)
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