Neue Tarifordnung für Angestellte in Ministerien
Ereignis
Was geschah
Das hessische Kabinett beschließt, dass Angestellte in den hessischen Ministerien nicht mehr nach Vergütungsgruppe IX der Tarifordnung bezahlt werden. Die unterste Vergütungsgruppe bildet die Gruppe VIII, was ein Gehalt von 200 bis 320 DM monatlich bedeutet.
(MB)
Bezugsrahmen
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.5.1952, S. 4
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neue Tarifordnung für Angestellte in Ministerien, 6. Mai 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4059_neue-tarifordnung-fuer-angestellte-in-ministerien_neue-tarifordnung-fuer-angestellte-in-ministerien_neue-tarifordnung-fuer-angestellte-in-ministerien_neue-tarifordnung-fuer-angestellte-in-ministerien> (aufgerufen am 26.11.2025)
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